Spektrum & Preise

Dipl.-Ing. Norbert Dressel

Von der IHK Wiesbaden
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Photovoltaische Anlagen

Solartechnik-Sachverständigengutachten:
Wir erstellen Ihnen ein Gutachten, unabhängig und nach dem neuesten Stand der Technik unter Beachtung der derzeit gültigen DIN-Normen.
Das kann eine Anlage sein, die im privaten oder gewerblichen Bereich eingesetzt ist. Es kann auch ein Gutachten für eine geplante Anlage erstellt werden, in Zusammenhang mit der vorhandenen Elektroinstallation oder Heizungsinstallation im Gebäude. In diesem SV-Gutachten werden eindeutige, klare und nachvollziehbare Aussagen zu der Anlage und zu den Erträgen getroffen!

Durch die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen für Photovoltaische Anlagentechnik und Thermische Solaranlagen können auch Gerichtsgutachten erstellt werden.

Häufig kommt es während der Installation oder danach zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen dem Investor und dem Installateur. Aus der Praxis lassen sich zahlreiche Streitpunkte nennen, die der Anlass zu Auseinandersetzungen sind.

Einige der sich in Sachverständigen-Gutachten wiederholenden Streitpunkte sind folgende:

Photovoltaik:

Solarthermie:

In diesen und auch anderen Fällen hilft hier der erfahrene Solaranlagen-Gutachter weiter. Man erkennt meist schnell ob es sich um einen Materialfehler, ein schadhaftes Teil, ob die Anlage nicht richtig dimensioniert ist oder ob ein Montagefehler vorliegt. Das objektive Urteil des Sachverständigen hilft in den meisten Fällen, wenn es um das Finden des Fehlers der Solaranlage geht.

Konsultieren Sie uns. Auftraggeber für ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einer fehlerhaften Photovoltaik-Anlage oder einer thermischen Solaranlage sind nicht nur Justizbehörden, sondern auch Privatpersonen und Unternehmen, welche einen kostenintensiven Rechtsstreit umgehen wollen.


Angebot - ein detailliertes Angebot umfasst folgende Positionen:

Die Auslagenpauschale beinhaltet i.d.R. folgendes:
Gutachten in Papierform und auf Datenträger, Dokumentenversand, Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. Foto, Wärmebildkamera, Messinstrumente, Equipment zum Anlagenmonitoring, Filme, Telefonate, Fax, Internet.

Für Gerichtsgutachten orientieren sich die Stundensätze an den festgesetzten Gebührensätzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.